Wichtige Änderung zum 20.5.2018

Ab 20.5.2018 wird ein nicht funktionierendes RDKS bei der Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel eingestuft, der zur Verweigerung der Plakette führt. Dies betrifft alle Fahrzeuge, bei denen das RDKS zwingend vorgeschrieben ist, also in der Regel alle ab November 2014 neu zugelassenen PKW und alle weiteren Fahrzeuge deren Typprüfung nach dem 1.11.2012 erfolgte, diese mussten ab diesem Zeitpunkt ab Werk mit einem RDKS ausgerüstet sein.

Fahrzeuge, die dieser Pflicht unterliegen, haben auch keine Möglichkeit, das System zu deaktivieren, wie es teilweise bei Sonderausstattungen früher möglich war, um z.B. die Winterbereifung ohne Sensoren zu fahren, ohne ständig Warnungen im Display zu sehen. Daher müssen alle Räder bei den betreffenden Fahrzeugen, die ein Aktives System haben, mit einem Reifendrucksensor ausgestattet sein.

Welche Folgen hat ein nicht funktionierendes RDKS?

Die Fahrzeuge, deren Typprüfung vor dem 1.11.2012 lag UND die Erstzulassung vor dem 1.11.2014 erfolgte, müssen, sofern keine anderen Umstände wie z.B. Runflatreifen ein RDKS erforderlich machen, weiterhin mit einem deaktivierten System betrieben werden, bei allen anderen Fahrzeugen ist ein funktionierendes System Pflicht. Wenn dieses System nicht funktioniert, ist die Folge...
  • Verweigerung der TÜV-Plakette wegen eines erheblichen Mangels
  • Das Fahrzeug hat keine Betriebserlaubnis
  • Im Falle eines Unfalls kann die Versicherung die Leistung verweigern
Die Konsequenzen können also unter Umständen sehr weitreichend sein, vor allem, wenn festgestellt wird, dass dieser Mangel vorsätzlich herbeigeführt wurde, beispielsweise durch den Betrieb von Winterrädern ohne Sensoren, und somit die Fehlfunktion billigend in Kauf genommen wurde. Stellt also ein Gutachter nach einem Unfall fest, dass hier die Funktion des RDKS aufgrund nicht vorhandener Sensoren unmöglich war und der Unfall durch einen Druckverlust an einem Rad verursacht wurde, kann es zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen und darüber hinaus auch zu einem Strafverfahren und auch zivilrechtliche Folgen haben.
Auch wenn beispielsweise der Reifenhändler die Sensoren als unwichtig angesehen hat und die Räder ohne Sensoren verbaut hat, bleibt es letzendlich dennoch die Pflicht des Halters bzw. Fahrers, das Fahrzeug mit diesem Mangel nicht weiter zu betreiben, dennoch wird ein verantwortungsbewusster Reifenfachmann seinen Kunden rechtzeitig darauf hinweisen, welche Folgen ein nicht funktionierendes System nach sich ziehen kann. Nch nunmehr mehr als 5 Jahren sollte auch der letzte Reifenhändler mit diesem Thema vertraut sein und seinen Kunden den entsprechenden Service bieten können, falls nicht, sollte der Kunde einen Wechsel des Betriebs ernsthaft in Erwägung ziehen. Unverständlich ist hier, dass es wohl tatsächlich Betriebe gibt, die sehr viel Energie dafür aufgewendet haben, diese Systeme nicht zu verbauen und sich rechtlich abzusichern, damit der Kunde hinterher keine Regressansprüche geltend machen kann. Glücklicherweise gibt es diese Betriebe kaum noch, so dass in den meisten Fällen die Kunden selbst die Verwendung geeigneter Sensoren verweigerten.

Was muss ich tun?


Wer jetzt noch ein nur teilweise funktionierendes RDKS hat, wird spätestens bei der nächsten Hauptuntersuchung die Konsequenzen kennen, in dem Fall kommt auf ihn ein lästiger Gang zur Werkstatt zu, um in den Genuss eines mängelfreien Fahrzeuges zu kommen. Im Falle eines Unfalles kann dies schon schlimmer sein.

Ihr Reifenfachmann wird Ihnen eine passende Lösung anbieten und einbauen können, damit Sie auch künftig sicher unterwegs sein können.
Wir vertreten schon seit Jahren die Meinung, dass ein RDKS sehr sinnvoll ist, leider hat die Industrie und die Politik hier für einen unübersichtlichen Markt gesorgt, der auch den Reifenbetrieben viele Steine in den Weg gelegt hat, weil es keine einheitlichen Systeme gibt, was dazu geführt hat, dass es eine sehr große Zahl unterschiedlicher Sensoren gibt. Glücklicherweise hat sich der Markt hier darauf eingestellt und wir können für nahezu jedes in Europa betriebene Fahrzeug eine kostengünstige Lösung anbieten.